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Whistleblower

LINAK® hat ein Whistleblower-System implementiert, um Mitarbeitern, Geschäftspartnern und anderen betroffenen Dritten, die mit LINAK zusammenarbeiten, einen sicheren, geschützten Mechanismus zur Verfügung zu stellen, um Verstöße und mutmaßliche Verstöße gegen geltende Gesetze, Vorschriften und die im LINAK Ethikhandbuch dargelegten Richtlinien zu melden.

Eine Meldung muss auf gültigen Informationen basieren und in gutem Glauben erfolgen.

Wir empfehlen Ihnen, Ihren Namen in der Meldung anzugeben. Unabhängig davon, ob Sie dieser Empfehlung nachkommen oder sich dafür entscheiden, anonym zu bleiben, werden alle Meldungen streng vertraulich behandelt.

Meldungen können anonym erfolgen.

Mitarbeitende können über unser Mitarbeitendenportal oder unsere Website auf das Whistleblower-Portal zugreifen, externe Stakeholder über unsere Website.

Wenn Sie eine Meldung machen möchten, gehen Sie bitte auf linak.whistlesystem.com.

LEITFADEN

Was kann gemeldet werden? Das Whistleblower-System sollte nur zur Meldung von schwerwiegenden Straftaten und Verstößen, für die es begründete Bedenken gibt, genutzt werden.

Unsere Whistleblower-Richtlinie umfasst Verstöße in den folgenden Bereichen:

  1. LINAK Verhaltenskodex
  2. Öffentliches Beschaffungswesen
  3. Geldwäscherei
  4. Produktsicherheit
  5. Transportsicherheit
  6. Umweltschutz
  7. Öffentliche Gesundheit
  8. Verbraucherschutz
  9. Datenschutzbestimmungen
  10. Steuern
  11. Sexuelle Belästigung
  12. Korruptionsbekämpfung
  13. Diskriminierung
  14. Unzulässige Vertriebs- und Marketingaktivitäten
  15. Handelssanktionen und Exportkontrolle
  16. Strafrechtliche Verstöße
  17. LINAK Ethik-Handbuch

Angelegenheiten, die nicht in den Geltungsbereich dieser Whistleblower-Richtlinie fallen, wie Mobbing, Konflikte zwischen einzelnen Mitarbeitern, Unzufriedenheit mit den Bedingungen und andere ähnliche personalbezogene Angelegenheiten, sollten nicht dem Whistleblower-Koordinator, sondern Ihrem direkten Vorgesetzten und/oder Ihrem lokalen HR-Support gemeldet werden.

Wie wird die Meldung bearbeitet?

Nach Übermittlung der Meldung erhalten Sie eine eindeutige Meldungs-ID. Bitte notieren Sie sich diese Meldungs-ID zur späteren Bezugnahme und verwenden Sie sie, um sich anzumelden und Ihre Meldung erneut zu öffnen. Im Portal können ein anonymer Dialog gestartet, weitere Unterlagen eingereicht und klärende Fragen des Whistleblower-Koordinators beantwortet werden.

LINAK empfiehlt Ihnen, sich nach der Einreichung der Meldung regelmäßig anzumelden, um eventuelle Folgefragen zu beantworten.
Bitte fordern Sie die LINAK-Whistleblower-Richtlinie an, um eine detaillierte Beschreibung des Meldeprozesses zu erhalten.

Das Verfahren läuft nach den folgenden Schritten ab:

  1. Der Whistleblower-Koordinator benachrichtigt Sie innerhalb von 7 Tagen über den Eingang der Meldung.
  2. Der Whistleblower-Koordinator bewertet und kategorisiert die Meldung und führt eine erste Untersuchung durch. In dieser Phase kann es sein, dass der Whistleblower-Koordinator weitere Informationen oder Unterlagen vom Whistleblower benötigt. Der Whistleblower-Koordinator wird über das System einen anonymen Dialog mit Ihnen einleiten.
  3. Die Bearbeitung der Meldung richtet sich nach Art und Schweregrad der Meldung. Zunächst erfolgt die interne Bearbeitung. Bei besonders schwerem Fehlverhalten oder Verstößen können die Behörden in die Untersuchung einbezogen werden.
  4. Sie werden innerhalb von 3 Monaten nach Einreichung der Meldung über die ergriffenen Maßnahmen informiert. In Langzeitfällen werden Sie regelmäßig über den Verlauf in Kenntnis gesetzt.
  5. Alle personenbezogenen Daten in der Meldung werden unter Einhaltung der DSGVO verarbeitet.
  6. Der Bericht wird aus dem System gelöscht, wenn er nicht mehr relevant ist.

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