Whistleblower
Das LINAK® Ethikhandbuch und der Verhaltenskodex gelten für alle Mitarbeiter von LINAK in allen Ländern und in allen Positionen.
LINAK hat dieses Whistleblower-System eingeführt, um Mitarbeitern, Geschäftspartnern und anderen betroffenen Dritten, die mit LINAK zusammenarbeiten, die Möglichkeit zu geben, verdächtige kriminelle Aktivitäten oder Verstöße zu melden, wenn sie sich bei der Nutzung der normalen Meldekanäle unbehaglich fühlen.
Eine Meldung muss auf gültigen Informationen basieren und in gutem Glauben erfolgen.
Wir empfehlen Ihnen, Ihren Namen im Bericht anzugeben. Unabhängig davon, ob Sie dieser Empfehlung nachkommen oder sich dafür entscheiden, anonym zu bleiben, werden alle Meldungen streng vertraulich behandelt.
Mitarbeiter von LINAK können sich an den LINAK Whistleblower-Koordinator oder die Personalabteilung wenden, wenn sie Rat benötigen, wie sie mit einer schwierigen Situation in Bezug auf die Geschäftsethik umgehen oder wie sie die Unternehmensrichtlinien in einer bestimmten Situation anwenden sollen.
Wenn Sie eine Meldung machen möchten, gehen Sie bitte auf linak.whistlesystem.com.
LEITFADEN
Was kann gemeldet werden? Das Whistleblower-System kann nur genutzt werden, wenn die Meldung schwerwiegende Straftaten oder Verstöße betrifft. Meldungen dürfen nicht auf unbegründeten Vorwürfen beruhen. Diese Whistleblower-Richtlinie umfasst Verstöße in den folgenden Bereichen:
- Öffentliches Beschaffungswesen
- Geldwäscherei
- Produktsicherheit
- Transportsicherheit
- Umweltschutz
- Öffentliche Gesundheit
- Verbraucherschutz
- Datenschutzbestimmungen
- Steuern
- Sexuelle Belästigung
- Korruptionsbekämpfung
- Diskriminierung
- Unzulässige Vertriebs- und Marketingaktivitäten
- Handelssanktionen und Exportkontrolle
- Strafrechtliche Verstöße
- LINAK Ethik-Handbuch
Angelegenheiten, die nicht in den Geltungsbereich dieser Whistleblower-Richtlinie fallen, wie Mobbing, Konflikte zwischen einzelnen Mitarbeitern, Unzufriedenheit mit den Bedingungen und andere ähnliche personalbezogene Angelegenheiten, können nicht dem Whistleblower-Koordinator, sondern Ihrem direkten Vorgesetzten und/oder Ihrem lokalen HR-Support gemeldet werden.
Wie wird die Meldung bearbeitet?
Nach dem Absenden des Berichts wird eine eigene Berichts-Identifikationsnummerangezeigt, die an einem sicheren Ort gespeichert werden muss. Sie können sich mit Hilfe dieser Berichts-ID im System anmelden und Ihren Bericht erneut öffnen. Sie können einen anonymen Dialog starten, weitere Unterlagen einreichen und klärende Fragen des Whistleblower-Koordinators beantworten.
LINAK empfiehlt Ihnen, sich nach der Einreichung der Meldung regelmäßig anzumelden, um eventuelle Folgefragen zu beantworten.
Bitte fordern Sie das LINAK-Unternehmensverfahren an, um eine detaillierte Beschreibung des Meldeprozesses zu erhalten.
Das Verfahren läuft nach den folgenden Schritten ab:
- Der Whistleblower-Koordinator benachrichtigt Sie innerhalb von 7 Tagen über den Eingang der Meldung.
- Der Whistleblower-Koordinator bewertet und kategorisiert die Meldung und führt eine erste Untersuchung durch. In dieser Phase kann es sein, dass der Whistleblower-Koordinator weitere Informationen oder Unterlagen vom Whistleblower benötigt. Der Whistleblower-Koordinator wird über das System einen anonymen Dialog mit Ihnen einleiten.
- Die Bearbeitung der Meldung richtet sich nach Art und Schweregrad der Meldung. Zunächst erfolgt die interne Bearbeitung. Bei besonders schwerem Fehlverhalten oder Verstößen kann es erforderlich sein, auch die Behörden in die Untersuchung einzubeziehen.
- Sie werden innerhalb von 3 Monaten nach Einreichung der Meldung über die ergriffenen Maßnahmen informiert. In Langzeitfällen werden Sie regelmäßig über den Verlauf in Kenntnis gesetzt.
- Alle personenbezogenen Daten in der Meldung werden unter Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet.
- Der Bericht wird aus dem System gelöscht, wenn er nicht mehr relevant ist.
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